Ausbau in der Ortsdurchfahrt Gernsbach–Staufenberg – Herstellung der Stützwände
Bauherren / Projektdurchführung: Landratsamt Rastatt Straßenbauamt
Tragswerkplanung, Ausschreibung: BAUMEISTER INGENIEURBÜRO, SINZHEIM
Im Zuge der Straßenverbreiterung und Herstellung des neuen Gehweges sowie des neuen Schrammbordes ist der Neubau von Stützwänden zur Hangsicherung bzw. zur Sicherung der Geländeanschüttung und der geplanten Kanalverlegung (Herstellung der Stützmauer lfd. Nr. 3) gemäß der unten genannten Tabelle erforderlich. Die teilweise bestehenden Stützmauern und Böschungen, die in den Straßenquerschnitt hineinragen, werden abgetragen.
STÜTZWÄNDE
| Lfd.Nr. |
Seite |
Höhe |
Bemerkungen |
| 1 |
links |
bis 2,65 m |
Verkehrslast, Schuppen rückwärtig |
| 2 |
links |
bis 1,75 m |
Verkehrslast, Garage rückwärtig |
| 3a |
rechts |
bis 2,00 m |
Verkehrslast, Treppenabgang, Zugangsrampe |
| 3b |
|
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Alternative mit Pkw-Stellplatz bei 0+295 |
| 4 |
links |
bis 1,65 m |
Nähe Hauseck Gebäude Nr. 114a |
| 5 |
links |
bis 1,50 m |
entlang Gebäude Nr. 112 + 113, mit Treppen-aufgang, und PKW-Stellplatz vor Gebäude Nr. 112 |
| 6 |
links |
bis 2,50 m |
Zugang zu obers. Grundstück über Treppe |
| 7 |
links |
bis 2,50 m |
Verkehrslast 10 kN/m² im Einfahrtsbereich zu Gebäude Nr. 109 |
| 8 |
links |
bis 1,50 m |
Verkehrslast 5 kN/m² für Zugang Gebäude Nr. 106 |
Ferner müssen aus statisch-konstruktiven Gründen – dort wo die Gründungssohle der Gebäude über der Kanalsohle liegt und in Bereichen, wo die neuen Stützwände unter der Gründungssohle der Fundamente der angrenzenden Häuser liegen, Unterfangungen und Tiefergründungen ausgeführt werden.
Baubeginn: November 2009
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Stützwand 1
Stützwand 2
Stützwand 3
Stützwand 4
Stützwand 5
Stützwand 6
Stützwand 7/8
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