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Ausbau in der Ortsdurchfahrt Gernsbach–Staufenberg – Herstellung der Stützwände

Bauherren / Projektdurchführung: Landratsamt Rastatt Straßenbauamt

Tragswerkplanung, Ausschreibung: BAUMEISTER INGENIEURBÜRO, SINZHEIM

Im Zuge der Straßenverbreiterung und Herstellung des neuen Gehweges sowie des neuen Schrammbordes ist der Neubau von Stützwänden zur Hangsicherung bzw. zur Sicherung der Geländeanschüttung und der geplanten Kanalverlegung (Herstellung der Stützmauer lfd. Nr. 3) gemäß der unten genannten Tabelle erforderlich. Die teilweise bestehenden Stützmauern und Böschungen, die in den Straßenquerschnitt hineinragen, werden abgetragen.

STÜTZWÄNDE
Lfd.Nr. Seite Höhe Bemerkungen
1 links bis 2,65 m Verkehrslast, Schuppen rückwärtig
2 links bis 1,75 m Verkehrslast, Garage rückwärtig
3a rechts bis 2,00 m Verkehrslast, Treppenabgang, Zugangsrampe
3b Alternative mit Pkw-Stellplatz bei 0+295
4 links bis 1,65 m Nähe Hauseck Gebäude Nr. 114a
5 links bis 1,50 m entlang Gebäude Nr. 112 + 113, mit Treppen-aufgang, und PKW-Stellplatz vor
Gebäude Nr. 112
6 links bis 2,50 m Zugang zu obers. Grundstück über Treppe
7 links bis 2,50 m Verkehrslast 10 kN/m² im Einfahrtsbereich zu Gebäude Nr. 109
8 links bis 1,50 m Verkehrslast 5 kN/m² für Zugang Gebäude Nr. 106

Ferner müssen aus statisch-konstruktiven Gründen – dort wo die Gründungssohle der Gebäude über der Kanalsohle liegt und in Bereichen, wo die neuen Stützwände unter der Gründungssohle der Fundamente der angrenzenden Häuser liegen, Unterfangungen und Tiefergründungen ausgeführt werden.

Baubeginn: November 2009


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Stützwand 1

Stützwand 2

Stützwand 3

Stützwand 4

Stützwand 5

Stützwand 6

Stützwand 7/8


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