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Erweiterung Friedhof Sinzheim III. B.A.

Bauherr: Gemeinde Sinzheim

Planung und Bauüberwachung: BAUMEISTER INGENIEURBÜRO

Mit stetiger Zunahme der Einwohnerzahl der Gemeinde Sinzheim von 1980 mit ca. 7.800 EW bis zum Jahr 2005 mit ca. 11.000 EW (Zunahme der Bevölkerung in 25 Jahren um ca. 3.200 EW) war es notwendig, den Friedhof in Sinzheim in 3 Abschnitten zu erweitern.

Am Montag, 12.12.2005 war die Abnahme des dritten Bauabschnittes.

Es wurden 85 doppeltiefe Wahlgräber (Stockwerkgräber), 58 einfachtiefe Reihengräber, 28 Urnen-Erdgräber als Wahl-/Reihengräber sowie 3 Urnenwände mit bis zu 40 Urnen in Einzel- und Familienurnenflächen errichtet:

Neue Bestattungsmöglichkeiten für Erdbestattung: 276
Neue Bestattungsmöglichkeiten in den 3 Urnenwänden: 180
Neue Bestattungsmöglichkeiten insgesamt: 456

Der zum Teil oberflächennah und zum Teil in tieferen Bereichen anstehende, wasser-stauende und bei Wassersättigung luftundurchlässige Boden – Hochflutlehm aus feinsandigem Schluff und stark schluffigem Feinsand – war eigentlich für Erdbestattungen nicht geeignet.

Der Boden muss für Verwesungsprozesse geeignet sein und gleichzeitig fähig sein, die Verwesungsprodukte ausreichend vom Grundwasser und der Außenluft fernzuhalten.

Unter Verwesung versteht man die Fähigkeit, organische Körperstoffe in wasserlösliche Oxidationsprodukte wie Kohlendioxid, Nitrat, Sulfat etc. umzuwandeln. Dies erfordert jedoch die Anwesenheit von ausreichend Sauerstoff.

Die Leichenzersetzung beginnt im allgemeinen nach wenigen Tagen mit der Fäulnis (anaerobe Zersetzung). Die Abbauprodukte des Fäulnisprozesses bestehen überwiegend aus übelriechenden Wasserstoffverbindungen (Schwefelwasserstoff und Ammoniak). Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr beginnt nach etwa 3 bis 5 Monaten die Verwesung (aerobe Zersetzung). Der Verwesungsprozess endet mit einer vollständigen Mineralisierung der organischen Substanz. Die Geschwindigkeit dieser Verwesungsprozesse hängt in starkem Maße vom Aufbau und der Durchlässigkeit der anstehenden Bodenschichten für Luft und Wasser ab. Hierfür muss der Boden über ein bestimmtes Porenvolumen verfügen, damit eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet ist. Die Luftdurchlässigkeit darf allerdings nicht zu groß sein (wie z. B. bei Grobkies), da sonst Leichengeruch an die Oberfläche treten kann.

Wasser in Form von hohen Kapillarsäumen und unbeweglichem Haftwasser hemmt oder verhindert die notwendigen Luftzutritte. Andererseits darf die Versickerung von Nieder-schlags- und Gießwasser nicht gehemmt sein, da ansonsten ein Sauerstoffmangel entsteht, der eine Verzögerung oder eine Verhinderung der Verwesung bewirkt und statt dessen einen Fäulnisprozess mit giftigen Reduktionsprodukten einleitet. Völlig ungeeignet für Erdbestattungen sind grundwasserführende Schichten und staunasse Böden, da hier keine Verwesung stattfinden kann.

Die Böden unterhalb der Grabsohle müssen ausreichend Filtrationswirkung haben, da sonst von den Leichen absickernde Flüssigkeiten „ungereinigt“ in das Grundwasser gelangen könnten. In der Regel ist eine etwa 40 cm mächtige Bodenschicht ausreichend, um eine Filtration und Keimabtötung zu gewährleisten.

Der eingeschaltete Bodengutachter hat einen Bodenaustausch oder die Verwendung von Grabkammern vorgeschlagen.

Aus wirtschaftlichen Gründen hat sich die Gemeinde Sinzheim für einen Bodenaustausch entschieden.

Nach Durchführung von Versickerungsversuchen haben wir das beste Mischungsverhältnis für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des neuen Bodengemisches im Mischverhältnis Filter-kies zu Schluff von 1 : 2 gefunden. D. h. 2/3 des vorhandenen Bodens wurde mit Filterkies 0/32 mm gemischt und wieder eingebaut. Durch diese Optimierung wurde lediglich 1/3 des vorhandenen Bodens entfernt.

Zur Verbesserung der Wasserdurchlässigkeit wurde bei den Stockwerkgräbern unterhalb der Tiefe von 1,20 m zusätzlich ein Drainagegraben B / T = 0,60 / 1,20 m aus Filterkies 0/32 mm und bei den einfachtiefen Reihengräbern ein Drainagegraben B / T = 0,60 / 0,30 m aus Filter-kies 0/32 mm mit Gefälle zur vorhandenen Böschung der Eisenbahnstraße hergestellt.

Bei der späteren Belegung der Stockwerkgräber erfolgt dann die Durchmischung des Filter-kieses mit dem anstehenden Boden ab einer Tiefe von ca. 1,20 m in Absprach mit dem Friedhofsamt ohne weitere Kosten beim Aushub der Gräber. Ferner wird die Belüftung des Bodens durch einfache Maßnahmen beim Verfüllen der Gräber verbessert, so dass eine ausreichende Luftzirkulation und Versickerung des Oberflächenwassers mit optimierten Verwesungsbedingungen garantiert sind.

Am 24. März 2004 wurde die Genehmigungsplanung beim Landratsamt Rastatt - Rechts- und Ordnungsamt eingereicht und die Genehmigung nach § 5 Bestattungsgesetz für die Friedhofserweiterung beantragt. Gemäß § 2 Bestattungsverordnung hat die Gemeinde sodann die Genehmigungsplanung ab dem 23. April 2004 für einen Monat ausgelegt und im Nachrichtenblatt rechtzeitig darauf hingewiesen.

Während der Offenlage wurden keine Bedenken vorgebracht.

Danach erhielt die Gemeinde am 21. Juni 2004 die Genehmigung zur Friedhofserweiterung mit der Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs. 2 BestattG, die 25 m Abstände zu den benach-barten Grundstücken Flst.-Nr. 328/1, 508 und 326 zu unterschreiten. Die Ausnahme erfolgte unter folgenden Bedingungen:

  • Die Gemeinde errichtet – wie mit den betroffenen Angrenzern vereinbart – entlang der Grundstücksgrenze der Grundstücke Flst.-Nr. 508 und 326 eine 3 m hohe Lärm- und Sichtschutzwand.
  • Die Ausnahmebewilligung bezieht sich ausschließlich auf den Erweiterungsbereich Bauabschnitt III des Friedhofbereichs.

Auflagen und Hinweise:

  • Die Mindestruhezeit ist im einfach tiefen Grab auf 15 Jahre, für den darunter liegenden Leichnam im Stockwerksgrab auf 20 Jahre festzusetzen. (Diese Vorgabe deckt sich mit der Planung der Gemeinde der Festsetzung einer Ruhezeit von 20 Jahren für einfach- und doppeltiefe Erdbestattungen.)
  • Ganzabdeckungen der Gräber sind nur zulässig, wenn Ruhezeiten um 5 Jahre verlängert werden und 1,5 cm breite Luftfugen unter den aufliegenden Platten angeordnet werden. Halbabdeckungen sind ohne Auflagen zulässig.

Am 12.11. 2004 wurde der Auftrag für die Herstellung der Friedhofserweiterung an die Fa. bau + grün AG, 76547 Sinzheim zum Angebotspreis von Brutto 422.730.- Euro erteilt.

Die Herstellung der 1. Urnenwand einschließlich Zuwegung erfolgte trotz der Wintermonate Januar und Februar 2005 bis Anfang April 2005 und konnte wegen des dringenden Bedarfs frühzeitig belegt werden. Am 27. Juli 2005 war der Friedhof i. W. fertig gestellt, die Leistung des Auftrags wurde dann endgültig am 12.12.2005 ohne Mängel abgenommen.

Die Auftragssumme wurde letztendlich infolge der vorgenannten Optimierungen beim Bodenaustausch um 83.532.- Euro unterschritten, somit wurden wesentliche Einsparungen gegenüber der Vergabesumme erzielt.

Die Führung der Hauptwege bis zum Nord-Osteingang erfolgte i. W. parallel zu den Grab-feldern. Sie wurden in den gleichen Materialien wie die bereits vorhandenen Wege als Pflasterwege ausgeführt.

Die für das ordentliche Betreiben des Friedhofes erforderliche Infrastruktur wie z. B. Wirt-schaftsgebäude, Containeranlage mit 4 versenkt angeordneten Containerstellplätzen war im vollen Umfang bereits vorhanden und ausreichend.

Die einzelnen Grabfelder für die unterschiedlichen Bestattungsformen wurden leicht geneigt mit ca. 2 % Gefälle eben angelegt, damit auch ältere und gehbehinderte Menschen ohne zusätzliche Hilfe zu den einzelnen Grabstätten gelangen können.

Die Hauptwege erhielten, wie bei den bereits damals vorhandenen Hauptwegen, einen Pflasterbelag mit Natursteinvorsatz, der beidseitig mit einem Natursteinbund aus Großpflaster eingefasst ist.

Die Friedhofsmauer wurde im Stil und in den Abmessungen wie die Friedhofsmauer beim I. und II. Bauabschnitt (Ost-Westeingang) aus Granitstein ausgeführt.

Auf der Nord- und Ostseite wurde die Erweiterungsfläche zur Eisenbahnstraße hin mit einem Stabgitterzaun eingefriedigt. Form, Farbe und Material wurden auf die bereits vorhandenen Stielelemente abgestimmt bzw. fortgeführt.

Gemäß Vereinbarung mit den Angrenzern wurde entlang der Grundstücksgrenze zu Flst.-Nr. 508 eine 3 m hohe begrünbare Lärm- und Sichtschutzmauer errichtet. Unmittelbar hinter dieser wurden 3 Urnenwände aufgestellt. Der Trend zur Feuerbestattung und der Verwahrung der Urnen in einem Urnenfach hält in der Gemeinde Sinzheim weiter an.

Mit der Erweiterung des Friedhofes Sinzheim wird den Bürgern eine weitere zentrale Quer-verbindung über den Friedhof angeboten. Der Friedhof Sinzheim ist für viele, gerade für ältere Bürger, eine der wenigen Grünflächen im Kernbereich, die barrierefrei auch von gehbehinderten und gebrechlichen Menschen täglich besucht werden. Pflanzen und Gehölze wurden nach ihren Standortansprüchen, nach ihrem Wert für Natur und Umwelt, sowie für Lärm- und Sichtschutz ausgewählt.




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 Ursprungsgelände



 Neuer Friedhof




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